Verschlüsse von Notausgängen in Kindertageseinrichtungen sind ein Dauerthema, weil man die folgenden 2 grundsätzlichen Dinge nie unter einem Hut bekommt:
- Gewährleistung der Fluchtmöglichkeiten auch für Kinder: >> Nottaster in „Kinderhöhe“.
- Gewährleistung der Aufsichtspflicht der Erzieher: >> Nottaster in „Erwachsenenhöhe“
Das Sächsische Staatsministerium des Inneren hat sich jetzt in einem Schreiben vom 20.04.2006 an die Landeshauptstadt Dresden dafür ausgesprochen, die Entscheidung dem Betreiber zu überlassen. Auszug aus dem Schreiben:
Bauaufsichtlichen Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes auch die Wahrung der Aufsichtspflicht durch das Personal zu berücksichtigen ist, ist die Entscheidung zur Anordnung der Verschlüsse von Notausgängen in Abwägung der Gefährdung vorzunehmen. Werden Türdrücker so angeordnet, dass sie nicht von den Kindern betätigt werden können, ist durch den Betreiber der Kindertageseinrichtung die Gewährleistung der ständigen Aufsichtpflicht nachweislich sicherzustellen.