Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.

Im April diesen Jahres kam die überarbeitete Version der DIN für Brandmeldeanlagen (DIN 14675:2012-04 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb) heraus. Die wesentlichste Änderung in dieser überarbeiteten Norm ist die Ergänzung um den Bereich Spracharlarmanlagen (SAA). Hier wird für die Planung einer Spracharlarmanlage, nach einer Übergangsfrist, eine verantwortliche Person gefordert, die ein entsprechendes Zertifikat besitzt.

Ende September 2013 endet die Übergangsfrist zur Umsetzung dieses Normenteiles. Ab diesem Zeitpunkt wird vom Gesetzgeber für die Planung von Sprachalarmanlagen verbindlich eine verantwortliche Person nach DIN  14675 gefordert.

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