Fluchttürsteuerungen in Kindertageseinrichtungen – Sichere Flucht auf Knopfdruck

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.
Fluchttürsteuerung

Ein Thema bei dem Bauherrn, Architekten und Elektroplaner immer wieder ins Schwitzen kommen, ist die Ausführung der Notausgänge in Kindertageseinrichtungen.

Erzieherinnen in Kindergärten sind dafür verantwortlich, dass die Kinder das Gebäude nie unbeaufsichtigt verlassen können. Die Türen müssten daher ständig verschlossen sein. Dem widerspricht jedoch das Baurecht. Es fordert, dass die Kinder im Notfall die Möglichkeit haben müssen, ohne fremde Hilfe nach draußen zu gelangen.
Ohne fremde Hilfe bedeutet aber, dass die oftmals ausgeführte Variante mit Türdrückern in einer Höhe von 1,60m nicht zulässig ist.
Als Ausweg bleibt nur die Zugangstüren elektrisch zu verriegeln. Im Gefahrenfall muss jedoch immer die Flucht durch diese Türen möglich sein.
Um diese 2 Ziele zu erreichen, setzt der Elektroplaner eine so genannte Fluchttürsteuerung ein.

Die durch die Fluchttürverriegelung gesicherte Tür ist für Kinder nur im Notfall begehbar. Für Erwachsene wird innen und außen ein Freigabetaster montiert. Mit einer Montagehöhe von 1,70m bis 1,80m kann er nur von Erwachsenen betätigt werden. Die Nottaste ist auch für Kinder erreichbar. Sie ist als gut sichtbarer roter Knopf ausgeführt. Bei Gefahr wird durch Betätigung der Nottaste die Tür sofort freigeschalten. Gleichzeitig wird ein Alarm ausgelöst, um die Aufsichtsperson auf den Vorgang aufmerksam zu machen.

Die Fluchttürverriegelung arbeitet nach den Ruhestromprinzip. Das heißt, die Tür wird bei Stromausfall, Notentriegelung oder Freischaltung sofort freigegeben.
Die Türsteuerung mit dem Nottaster befindet sich bei den meisten handelsüblichen Systemen in einem kompakten Unterputz-Gehäuse. Die Aufschaltung von externen Signalen (zusätzliche Taster, Zeitschaltuhren, Alarmsignal Brandmelderanlage etc.) zur Fluchttürentriegelung oder –sperrung ist möglich. Damit lassen sich z. B. die folgenden Funktionen realisieren:

  • Der Freigabetaster außen für die Erwachsenen ist nur während der Hauptzugangzeiten aktiv (z. B. 6.30 bis 8.00 Uhr und 15.30 bis 17.00 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten müssen sich Erwachsene über die Klingel- oder Türsprechanlage anmelden. Damit wird das unberechtigte Betreten der Einrichtung eingeschränkt.
  • Mit zusätzlichen Tastern kann die Tür auch von einer ständig besetzten Stelle (Leiterzimmer, Personalraum etc.) geschalten werden. Die Betätigung über die Tasten der Türsprechanlage ist möglich.
  • Wird das Alarmsignal der in der Kindertageseinrichtung vorhandenen Brandmelderanlage auf die Fluchttürsteuerung aufgeschalten, erfolgt die Entsperrung der Fluchttür bei Gefahr automatisch.

Mehr Informationen über die Sicherung von Zugängen bei Kindertagesstätten >>>>>

Zurück zur Übersicht