Kennen Sie das auch? Die letzte Stromrechnung war zu hoch. Sie wollen sparen. Also werden Energiesparlampen reingeschraubt. Alle Familienmitglieder werden drangsaliert, wenn sie das Licht zu lange anlassen. Das Wasser wird nicht auf dem E-Herd gekocht, sondern mit dem Wasserkocher. Die Stand-By-Funktion von Fernseher und Computer wird nicht mehr genutzt, die Geräte werden beim Nutzungsende ausgeschalten. Die neue stromsparende Waschmaschine oder der neue stromsparende Kühlschrank werden vorfristig gekauft. Sie sind auf einem guten Weg beim Stromsparen, oder? In Wirklichkeit wissen Sie es nicht. Sie müssen auf die neue Stromrechnung im nächsten Jahr warten.
Dann kommt endlich der lang ersehnte Tag. Heute wird die Stromrechnung im Briefkasten sein. Ihr Herz klopft. Mit zittrigen Händen öffnen Sie die Briefkastentür. Da liegt Sie drin. Sie greifen Sie. Öffnen werden Sie den umweltpapiergrauen Umschlag erst am Wohnzimmertisch. Also: 5 kurze Tippelschritte und 3 Zwischenhoppser bis zur Haustür zurück. Sie stürmen die Treppe hoch, rutschen aufgeregt auf dem losen Teppich im Flur aus und haben es endlich bis zum Wohnzimmertisch geschafft. Schnaufend öffnen Sie das Kuvert. Sie haben gewonnen! Ein Jahr lang Stromsparen hat sich gelohnt. Sie bekommen eine ansehnliche Summe vom einbezahlten Betrag von Ihrem Stromversorger zurück.
Sie sind auch für Stromsparen, aber das ganze ungewisse Warten auf die Stromrechnungen im nächsten Jahr erscheint Ihnen zu blöd und irgendwie nicht mehr zeitgemäß? Der Bundesregierung ging es genauso.
Deshalb sieht ein Eckpunktepapier der Bundesregierung für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm u.a. die Einführung von „Intelligenten Messverfahren“ (Smart Metering) für den Stromverbrauch vor. Dadurch soll der Kunde nicht nur ein Mal pro Jahr, sondern zeitnah – die Rede ist zunächst von monatlich – seine Energieverbrauchswerte erhalten.
Diese zeitlich kürzere Bereitstellung der Messwerte soll einen effizienteren Umgang mit elektrischer Energie ermöglichen.
Die intelligenten Mess- und Steuerungseinrichtungen bilden auch Grundlage für z.B. lastvariable Tarife, die zunächst bei Gewerbe- und Industriekunden, zeitlich versetzt auch bei Haushaltskunden eingeführt werden sollen. Für die Umsetzung hat der Gesetzgeber einen Übergangszeitraum von sechs Jahren vorgesehen.