Steuerermäßigung auch für denkmalgeschützte Nebengebäude

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.

Das habe ich heute im Internet gelesen:

Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude wohnt, erhält für Sanierungsaufwendungen eine Steuerermäßigung. Das gilt auch für ein denkmalgeschütztes Nebengebäude, sofern es bewohnt oder als Hobbyraum, Stall für Kleintiere o.ä. genutzt wird.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil Az. 11 K 11002/03 vom 9.2.2006

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