Rauchmelder in Zwischendecken von Kindertagesstätten

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.
Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Dresden: Hier kommt eine Zwischendecke rein. Dieser Rauchmelder überwacht dann die Zwischendecke.

Hat eine Kindertagesstätte eine Brandmeldeanlage müssen die Zwischendecken ebenfalls mit Rauchmeldern überwacht werden.

Die DIN VDE 0833 Teil 2:2009-06 beschreibt die Anforderungen dazu. Nach dieser Norm sind bei der Zwischendeckenüberwachung die folgenden Ausnahmen zulässig: 

  1. Die Umfassungsbauteile (Decke, Boden, Wand) müssen nichtbrennbarBaustoffklasse A nach DIN 4102-1) sein. 
  2. Die Zwischenräume müssen mit nichtbrennbarem Material so unterteilt sein, dass Abschnitte von maximal 10 m Breite und 10 m Länge gebildet werden bzw. die Zwischenräume oberhalb und unterhalb von Fluren, deren Breite 3 m nicht überschreitet, müssen so mit nichtbrennbarem Material unterteilt sein, dass die gebildeten Abschnitte eine Länge von 20 m nicht übersteigen.
  3. Die Brandlast muss kleiner als 25 MJ, bezogen auf eine Fläche von 1 m × 1 m sein.

Die Ausnahme von der Überwachung ist nur zulässig, wenn sämtliche o. g. Punkte erfüllt sind.

Sind Ihnen die die Ausnahmen für die Überwachung klar? 

Der 1. Punkt ist es sicherlich. Denn er ist logisch. Der Bereich, der von der Überwachung ausgeschlossen ist, muss natürlich mit nichtbrennbaren Baustoffen begrenzt.

Nach Pkt. 2 müssen Sie dann in den Zwischendecken ein Raster von maximal 10x10m aus nichtbrennbarem Material schaffen; bei Fluren hat das Raster eine maximale Größe von 3x20m.

Pkt. 3: Ein Brandlast (Pkt. 3) von 25MJ bedeutet, dass auf dieser Fläche maximal 12 Kabel vom Typ NYM-J 3×2,5mm² verlegt werden dürfen. (NYM-J 3×2,5mm²: Das sind die „typischen“ grauen Kabel, die Ihr Elektriker zu den Steckdosen verlegt.). Als Brandlasten zählen natürlich nicht nur die Kabel, sondern auch brennbare Rohre, brennbare Einbauten etc..

Wenn Sie diese drei Punkte einhalten, brauchen Sie in die Zwischendecke keine Rauchmelder installieren.

Wenn Sie diese Punkte nicht einhalten, müssen Sie die Zwischendecke mit Rauchmeldern überwachen. Unterhalb der Zwischendecke bringen Sie dann den Melder für den Raum an.

Im Alarmfall sollen Sie oder die Feuerwehr erkennen, ob der Melder in der Zwischendecke ausgelöst hat. Deshalb erhält er unterhalb der Decke noch eine Parallelanzeige.

Damit die Wartungsfirma den Melder in der Zwischendecke regelmäßig überprüfen und warten kann, muss der Deckenbauer eine Revisionsöffnung von min. 0,30×0,30m in die Zwischendecke einbauen.

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