Notruftelefon laut Sächsischer Schulbaurichtlinie

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.
Aufschrift auf einem Verteilerschrank in eine Freitaler Schulsporthalle (Foto Verteiler: Siehe unten!)

Verteilerschrank mit Notruftelefon in eine Freitaler Schulsporthalle

Die Aufschrift stimmt. Das Notruftelefon ist wirklich innenliegend. Es liegt im Verteilerkasten dieser Sporthalle. Ich hoffe, dass es mindesten stets zugänglich ist. Das konnte ich nicht prüfen. Aber ob die Spannungsversorgung auch bei Stromausfall gewährleistet ist, dass wage ich sehr zu bezweifeln. Denn dass genau fordert die Sächsische Schulbaurichtlinie:

 „2.5 Alarmierungsanlagen

….
An den Alarmierungsstellen müssen sich Telefone befinden, mit denen jederzeit
Feuerwehr und Rettungsdienst unmittelbar alarmiert werden können.
2.6 Sicherheitsstromversorgung
Sicherheitsbeleuchtung,
Alarmierungsanlagen sowie Anlagen zur Rauchableitung müssen über eine
Sicherheitsstromversorgung verfügen.“
 An den Alarmierungsstellen müssen also Notruftelefone installiert werden. Diese müssen natürlich öffentlich zugänglich sein. Sonst macht das ganz keinen Sinn. Beim Einsatz von klassischen Wandtelefonen ist das größte Problem immer der Missbrauch, da das Telefon von jedermann als öffentliches Telefon genutzt werden kann. Eine Beschränkung durch eine Telefonanlage auf die Notrufnummern verhindert auch nicht, die Auslösung von Fehlalarmen. Deshalb setzen sich immer mehr Telefone ohne Handhörer durch (Foto), die nur durch einen Tastendruck betätigt werden können. Analog zu den Handmeldern von Hausalarm- und Brandmeldeanlagen befindet sich dieser Taster noch hinter einer Glasscheibe, die im Gefahrfall eingeschlagen werden muss.

Modernes Notruftelefon mit Ruftaste hinter Glasscheibe

Für die Notruftelefone wird in der Sächsischen Schulbaurichtlinie eine Sicherheitsstromversorgung gefordert. In den 90er Jahren erfolgte die Sicherheitsstromversorgung in den meisten Fällen dadurch, dass für dieses Telefon ein separater analoger Telefonanschluss beantragt wurde. Bei Stromausfall im Schulgebäude wurde das Telefon dann über die Akkuleistung des Fernmeldeanbieters weiter versorgt. Seit dem Einzug der ISDN-Technik ist das nicht mehr möglich. Bei Stromausfall funktioniert in der Regel keine ISDN-Telefon und keine ISDN-Telefonanlage. Für die Sicherheitsstromversorgung setze ich in diesen Fällen meist eine handelsübliche USV-Anlage für PCs oder kleinere Server ein (USV: unabhängige Stromversorgung). Bei Stromausfall wird die ISDN-Telefonanlage weiter versorgt und darüber auch das Notruftelefon.

Für die Internettelefonie (VoIP) gilt sinngemäß das Gleiche wie bei ISDN-Anlagen. Diese Anlagen funktionieren bei Stromausfall ebenfalls nicht. Switche, Verstärker- und Verteilertechnik müssen über eine USV-Anlage versorgt werden, damit das Notruftelefon bei Stromausfall weiter funktioniert. Deshalb ist es sinnvoll, diese USV in den Datenschrank der strukturierten Verkabelung einzubauen oder die sowieso vorhandene USV mit zu nutzen. Außerdem müssen Sie beim Netzbetreiber erfragen, ob Splitter Router etc. bei Stromausfall funktionieren. Ansonsten müssen auch diese an die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen werden.

PS: Ein weitere Vorteil von Telefonen mit nur eine Notruftaste besteht darin, dass das lästige Eingeben eine Null bei der Nebenstelle einer Telefonanlage entfällt, denn das kann gleich in der Anlage so programmiert werden.

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