Er war sehr freundlich der Mann von der Telekom. Auf mein Schreiben rief er pünktlich an und wollte sich mit mir über den Standort des Endverteilers in der Kindertageseinrichtung verständigen.
Einigen konnten wir uns auch sehr schnell. Es ging telefonisch, ich musste nicht zur Baustelle fahren. Es freute mich sehr.
Und dann entstand aus dieser Absprache das Kostenangebot. Ich prüfe das immer für unsere Kunden und bat ihn, mir das Angebot mit dem Kopf des Betreibers der Kindertageseinrichtung zur Prüfung zuzuschicken.
Doch das ging nicht. Schuld daran ist die DIN ISO 2000!!!
Die (nicht der Kunde) legt bei der Deutschen Telekom fest:
- In den Kopf des Angebotes kann nur der Betreiber eingesetzt werden.
- Wenn im Kopf des Schreibens der Betreiber eingesetzt wurden ist, kann laut DIN ISO 2000 der Deutschen Telekom AG das Schreiben an niemand anderen mehr geschickt werden.
- Also keine Prüfung durch den Planer. Erst einmal das Angebot zu den Leuten schicken, die nicht die fachliche Prüfung vornehmen.
- Die können es schließlich dann weiterschicken. Das kostet zwar mehr und dauert länger. Aber nicht für die Deutsche Telekom AG.
Prima Sache.
Und noch etwas hatte der freundliche Herr zu beklagen. Die Anschrift des Betreibers der Kindertageseinrichtung ist viel zu lang für sein Adressenformular. Er weis gar nicht, wie er das eintragen soll. Da konnte ich auch nicht helfen.
Mit DIN ISO 2000 zu mehr Kundenzufriedenheit bei der Deutschen Telekom AG?
Die Antwort wissen Sie selbst.