Leuchtstofflampen müssen eingebrannt werden

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.

Mir ist es bisher schon bei 2 Projekten passiert, dass Leuchtstofflampen nicht eingebrannt wurden und deshalb die schlechte Lichtleistung kritisiert wurde.Einmal handelte es sich um ein Verwaltungsgebäude, bei dem trotz richtiger Beleuchtungsbemessung und Beleuchtungsberechnung nicht die damals zulässigen 300 lx für fensternahe Büroarbeitsplätze gemessen wurden, sondern 180 lx. Es gab einen riesigen Aufstand, wieso denn diese schlechte Beleuchtungsstärke vorhanden ist.

14 Tage später, nach einer ausreichenden Brenndauer der Leuchtstofflampen in dieser Zeit, und die Beleuchtungsstärke hatte sich wie von selbst repariert.

Denn Leuchtstofflampen müssen eingebrannt werden. Erst dann erbringen Sie Ihre volle Leistung.

Dazu schrieb in der neuesten Ausgabe von Voltimum der Vertreter der Firma OSRAM:

„Leuchtstofflampen sollten generell vor einer Inbetriebnahme ungedimmt eingebrannt werden. Dies gilt im Besonderen für die T5 Lampen (die neuen schlanken [Autor]), die aufgrund ihrer Bauart eine Besonderheit darstellen. Diese Leuchtmittel müssen immer eingebrannt werden. Hier sind Stabilisierungszeiten von 100 Stunden ungedimmt erforderlich, wenn eine Messung der Beleuchtungsstärke vorgenommen werden soll. Wurde ein Einbrennen nicht durchgeführt, so wird sich dieses negativ auf die Lebensdauererwartung und beim Dimmverhalten auswirken.“

Ach, es ist so schön, Recht zu haben 😉 …

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