Eine Kindertagesstätte kommt heute praktisch nicht mehr ohne Feststellanlagen aus. Denn einerseits müssen die Brandabschnitte in den Einrichtung brandschutztechnisch abgeschlossen sein. Das gilt dann auch für die Türen. Die Brandschutztüren sind dann so schwer, dass sie kaum noch mit einem leichten Handgriff geöffnet werden können. Sie müssen deshalb immer offen stehen und werden im Brandfall durch Feststellanlagen geschlossen.
Natürlich müssen solche Türen vom Betreiber auch regelmäßig geprüft (mindestens 1x pro Monat) und ständig betriebsfähig gehalten werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen Überprüfung müssen aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.
Die monatliche Überprüfung darf von jedermann durchgeführt werden. Dazu ist keine besondere Qualifikation erforderlich. Bei der Überprüfung ist der Handmelder zu betätigen. Die Brandmelder werden z. B. einen Fön (Wärmesimulation)) und ein Prüfaerosol (Rauchsimulation) ausgelöst. In allen Fällen muss die Tür unverzüglich und sicher schließen.
Die jährliche Prüfung und Wartung der Feststellanlagen muss von einer entsprechend ausgebildeten Person durchgeführt werden.