Prüfung und Wartung von Feststellanlagen in Bürogebäuden

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.
Foto: AP/Flickr

Der Boom der Feststellanlagen in Bürogebäuden, aber auch in Schulen und Kindertagesstätten, ist weiterhin ungebrochen. „Muss es denn immer eine Feststellanlage sein?“; dieser Frage bin ich hier im Blog schon nachgegangen. Mein Antwort lautet nach wie vor:“Nein!“

Aber wenn die Feststellanlage nun einmal da ist, muss sie auch gewartet und geprüft werden. Denn nur eine funktionierende Feststellanlage gewährleistet die geplante Sicherheit und rechtfertigt die hohen Installationskosten.

Grundlage für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen sind die DiBt-Richtlinie für Feststellanlagen und die DIN 14677.

Diese beiden Vorschriften legen fest, dass durch den Betreiber der Anlage mindestens aller Monate eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchgeführt werden muss. Die Funktionsprüfung kann durch eine eingewiesene Person ausgeführt werden; d. h. die Prüfung kann von jedermann ausgeführt werden.

Auf Antrag des Herstellers der Anlage beim DiBt kann das Prüfungsintervall auf 3 Monate verlängert werden.

Die jährliche Wartung muss durch eine Fachkraft für Feststellanlagen ausgeführt werden.

Diese führt zunächst die Funktionsprüfungen durch:

  • Betätigung des Handmelders
  • Auslösung der Brandmelder simulieren
  • Kontrolle des unverzüglichen und sicheren Schließens der Tür

Bei der jährlichen Prüfung und Wartung kommen hinzu:

  • Kontrolle des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller Teile der Feststellanlage
  • Melder auf Funktion untersuchen
  • Kontakte reinigen
  • Verbindungen auf festen Sitz überprüfen
  • Türbänder und Schlosser fetten
  • Laufschienen reinigen
  • und anderes mehr entsprechend der Gebrauchsanleitung des Herstellers

Die Prüfungen und Wartungen müssen dokumentiert und in das Prüfbuch eingetragen werden. 

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