Was steht zur Feststellanlage im Brandschutzkonzept?

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.
Feststellanlage

„Steht etwas zu Feststellanlagen im Brandschutzkonzept?“, fragen Sie sich oft und dann auch mich. Aber meistens steht nichts zu Feststellanlagen im Brandschutzkonzept. Das muss es auch nicht.

In der Instandhaltungs-DIN für Feststellenlagen, der DIN 14677, haben die Verfasser eine schlaue Bemerkung gemacht, die sich unter den Erstellern von Brandschutzkonzepten und Brandschutzprüfberichten noch nicht breit gemacht hat:
„Der Zweck einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage besteht darin: selbstschließende Feuer-/ Rauchschutztüren zuverlässig in geöffneten Zustand festzustellen und im Brandfall zum frühestmöglichsten Zeitpunkt auszulösen ohne jedoch ein Alarmsignal zu verursachen das zur Feuerwehr weitergeleitet wird. Darin unterscheidet sich die geforderte Funktion der Brandmelder von üblichen Gebrauch dieser in Brandmeldeanlagen. „

Auf vielen Baustellen finde ich aber jetzt eine Feststellanlage in jeder Ecke. Ein Wundermittel. Jede Feuer- und Rauchschutztür wird, oftmals scheinbar ohne jede Überlegung, mit einer Feststellanlage, versehen. Das muss nicht sein! Wie gehen Sie also vor?

Aus dem Brandschutzkonzept heraus werden zwischen den Brandabschnitten, zu Treppenhäusern oder notwendigen Fluren selbstschließende Feuer- und Rauchschutztüren notwendig. Prüfen Sie dann gemeinsam mit dem Bauherrn und Betreiber, ob aus Gründen seiner Nutzung in diesen Bereichen die selbstschließende Funktion der Feuer- und Rauchschutztüren hinderlich ist. Hinderungsgründe in diesen Bereichen für die selbstschließenden Funktionen können z. B. sein:

  • Das Fahrzeuge in Produktionshallen ungehindert entsprechende Tore passieren können.
  • Das Kinder oder pflegbedürftige Personen die schwer zu öffnenden Feuer- und Rauchschutztüren nicht betätigen können.
  • Das Bewegungsflächen in Bürogebäuden ungehindert begangen werden können.
  • Das Pflegpersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine ungehinderte Sicht und einen ungehinderten Zugang zu den umliegenden Flurbereichen hat.
  • In Bereichen, in denen aus Bequemlichkeit die Gefahr besteht, das „E30-Keile“ die Selbstschließung der Türen verhindern.

Liegen solche oder ähnliche Gründe vor, dann setzen Sie Festellanlagen ein. Dann bleiben die Türen offen und schließen im Brandfall durch die automatischen Rauchmelder selbsttätig.
Wenn Sie das Tür für Tür tun, können Sie für Ihr Projekt bestimmt eine Menge Geld sparen, denn für so eine Feststellanlage muss man schon mit ungefähr 1.000,00 Euro, brutto, rechnen.

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