An meinem Gesicht kann man deutlich erkennen, dass ich am Anfang bei LED-Leuchten sehr skeptisch war. Das hat sich gelegt. (PS: Der Sekt ist selbst gekauft und kein Geschenk der Firma ;-). |
Am 23.01.2013 hatte ich hier im Blog schon auf die Fördermöglichkeit von LED-Leuchten bei der Sanierung von Beleuchtungsanlagen durch das Bundesumweltministerium hingewiesen. Antragsberechtigte sind alle öffentlichen Einrichtungen, Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und auch kulturelle Einrichtungen. Dabei beträgt die Förderquote 40% der Gesamtinvestition. Gefördert wird der Einbau von LED-Leuchten und der entsprechenden Steuerungs- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung.
Besonders in Frage kommen dafür Büroräume, Flure und Gänge, Sporthallen; teilweise auch Klassenzimmer und Gruppenräume in Kindertagesstätten.
Für die Antragstellung müssen Sie jetzt einen Endspurt einlegen, denn die ist nur noch bis zum 31. März möglich. Der Ausführungszeitraum beträgt dann ein Jahr. Wenn die Maßnahme also dieses Jahr nicht mehr in Ihr Budget passt, kann sie auch noch im 1. Quartal 2014 ausgeführt werden.
Ist das interessant für Sie? Dann rufen Sie mich gleich am Montag an und wir sehen, wie ich Ihnen helfen kann.
Doch bitte denken Sie unbedingt daran, 14 Tage sind nicht allzu lang und etwas Zeit und Fachwissen brauchen Sie für die Antragstellung. Sie müssen den Zustand der aktuellen Beleuchtungsanlage aufnehmen, dann müssen Sie die Neuanlage berechnen und beide Angaben in das Antragsformular eintragen.
Das können Sie direkt online beim Projektträger Jülich machen (http://www.ptj.de/, Telefon: 030/20199-577), oder Sie nehmen die Hilfe meines Büros in Anspruch.