Die 4 wichtigsten Punkte, die Sie als Betreiber einer Kita bei der Aufstellung des Brandmeldekonzeptes beachten müssen.

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.

Als Betreiber einer Kita verpflichtet Sie der Gesetzgeber auch zur Erstellung des Brandmeldekonzeptes der Brandmeldeanlage in Ihrem Objekt.

Dabei müssen Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:

1. In welchem Umfang soll die Kita mit Rauchmeldern überwacht werden?

Sie müssen sich überlegen, welche Brandgefahren in der Kita lauern. Müssen alle Räumen in der Kita mit Rauchmeldern überwacht werden? Reicht vielleicht ein Teilschutz, d. h. nur Räume mit Brandgefahr müssen überwacht werden? In Ausnahmefällen genügt eventuell auch nur der Schutz der Fluchtwege, oder der Schutz spezieller feuergefährlicher Einrichtungen.

2. Sollen alle Bereiche alarmiert werden?

Bei der Auslösung eines Brandalarmes erfolgt die Alarmierung im einfachsten Fall durch Sirenen. Müssen alle Bereich alarmiert werden? Vielleicht sollen Krippenkinder nicht in Panik versetzt werden? Bei größeren Einrichtungen ist es oft sinnvoll, die einzelnen Etagen separat zu alarmieren, damit die Evakuierung geordnet erfolgen kann. Eventuell ist auch die Installation einer Sprachalarmierung sinnvoll, damit gezielt Anweisungen an das Personal oder Besucher erteilt werden können.

3. Soll der Alarm weiter geleitet werden?
 
Reicht eine interne Alarmierung? Können Sie die Evakuierung mit eigenen Kräften leisten oder ist die umgehende Unterstützung durch die Feuerwehr oder einen Wachdienst notwendig? Wenn Sie Unterstützung benötigen, muss das Alarmsignal über das Telefonnetz an eine externe Stelle weitergeleitet werden.

4. Was passiert bei Stromausfall am Wochenende?

Was passiert bei Störungen außerhalb der Betriebszeit? Werden Störmeldungen an eine externe Stelle weitergeleitet oder sind sie nur intern erkennbar? Werden Störungen nicht weiter gemeldet, so muss der Akku der Brandmeldezentrale mindestens für 72 Stunden reichen, damit bei einem Stromausfall am Freitagnachmittag die Anlage auch noch am Montagmorgen funktioniert.

PS: Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass das Brandmeldekonzept nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Beauftragten erstellt werden kann. Also können Sie selbstverständlich auch mich mit der Erstellung Ihres Brandmeldekonzeptes beauftragen. Oder fällt Ihnen jemand Besseres ein? Mir nicht.

Zurück zur Übersicht