Das Dauerthema: Dürfen Schalter und Steckdosen in Brandwänden eingebaut werden?

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.
Gestern auf der Baustelle einer Kindertageseinrichtung: Vom Elektriker wurde wieder das Dauerthema angesprochen. Dürfen Schalter, Steckdosen u. ä. in Brandwänden eingebaut werden?
Sie dürfen. Das steht in der:
DIN 4102-4 , Ausgabe:1994-03,Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
Welche Regeln sind dabei zu beachten?
  • Steckdosen, Schalterdosen, Verteilerdosen etc. dürfen bei raumabschließenden Wänden nicht unmittelbar gegenüberliegend eingebaut werden (Ausnahme: Mindestdicke + Bekleidungsdicke = 140mm ; Dann können sie auch gegenüberliegenden eingebaut werden!).
  • Bei Wänden aus Beton, Mauerwerk oder Wandbauplatten mit einer Gesamtdicke
  • Bei Wänden in Montage- oder Tafelbauart dürfen brandschutztechnisch notwendige Dämmschichten im Bereich derartiger Dosen auf 30mm zusammengedrückt werden.
  • DIN 4102, Teil 4, Abschnitt 4.1.6.2: Im übrigen dürfen derartige Dosen an jeder beliebigen Stelle angeordnet werden.
Einen Ausblick über die zukünftige Entwicklung dieser Norm erhalten Sie hier!
Zurück zur Übersicht