Brandmeldeanlage oder Hausalarmanlage? Wann müssen Sie welche Anlage einsetzen?

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.

Hmm.

Bei diesem Post habe ich schon bei der Überschrift gegrübelt: Wissen meine Leser überhaupt, das es da Unterschiede gibt?

Ja, es gibt Sie. Ich lese dazu immer viel Unfug,  auch in Brandschutzkonzepten.

Erstaunlicherweise wissen viele, was eine Brandmeldeanlage ist. Hier reicht offensichtlich schon das Allgemeinwissen.

Das weiss also fast jeder: Eine Brandmeldeanlage hat Brand- und Rauchmelder. Sie erkennt Brände und löst dann einen Alarm aus. Manchmal,  aber nicht immer, wird die Feuerwehr bei einem Brandalarm  informiert. Sie rückt dann sofort aus.

Aber was ist eine Hausalarmanlage?

Stark verbreitet ist die Annahme, dass es sich um eine Einbruchmeldeanlage handelt. Sie alarmiert, wenn der Einbrecher ins Gebäude eindringen will. Sie schlägt also Alarm, wenn etwas im Haus passiert.   Diese Annahme ist falsch. Eine Hausalarmanlage meldet nicht den Einbrecher, sondern Sie meldet, wenn es im Haus brennt. Sie ist eine abgespeckte Brandmeldeanlage. Sie alarmiert bei einem Brand alle im Haus Anwesenden. Die Hausalarmanlage ist eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung auf die Feuerwehr.

Für Hausalarmanlagen gibt es keine verbindlichen Normen. Als allgemeine Richtlinien haben sich die BHE-Richtlinien herausgebildet. Sie beschrieben die fachgerechte Planung und Ausführung von Hausalarmanlagen. Wenn Sie sich an diese Richtlinien halten, sind Sie auf der richtigen Seite. Auch Hausalarmanlagen können Auflagen aus der Baugenehmigung erfüllen.

Brandmeldeanlagen müssen nach den geltenden Normen (DIN 0833-2, DIN 14675 u. a.) geplant und gebaut werden. Sie haben in der Regel eine Aufschaltung auf die Feuerwehr. Sie dürfen nur von zertifizierten Personen und Firmen geplant und installiert werden.

Welche von beiden Anlagen eingesetzt werden sollen, muss im Brandschutzkonzept beschrieben sein. Erkennen kann das oft nur ein erfahrener Fachplaner. Oder, zum Glück: So habe ich auch genügend Arbeit.

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