Brandlastfreiheit von Rettungswegen in Schulen

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.
Rettungswege in Schulen sind brandlastfrei zu halten, denn Sie sind für eine geordnete und schnelle Räumung des Schulgebäudes von entscheidender Bedeutung.
In der täglichen Praxis erlebe ich es allerdings sehr oft, dass hier sehr fahrlässig gehandelt wird. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche Rettungswege es in Ihrem Schulgebäude gibt? Im Regelfall können Sie das an den Fluchtwegbeschilderungen erkennen, die mindestens auf jeder Etage aushängen. Die mit grünen Pfeilen gekennzeichneten Bereiche sind die Rettungswege. Hier müssen Sie die Brandlasten entfernen.
Das Foto oben zeigt ein „typisches“ Beispiel. Das Schulgebäude wurde saniert; auch dieser Kellergang. Sämtliche Installationen, die eine gefährliche Brandlast darstellen könnten, wurden aus dem Gang entfernt. Der Elektriker verlegte die Elektrotrasse in einem Brandschutzkanal.
Und vier Wochen später sah es in dem Gang so aus, wie Sie es auf dem Foto sehen. Toilettenpapier, Reinigungsmittel u. ä. lagern in offenen Regalen. So sieht keine Brandlastfreiheit aus! Der Gang muss natürlich wieder beräumt werden und darf nicht als Lagerfläche genutzt werden.
Sie erkennen den Rauchmelder an der Decke und denken damit ist alles in Ordnung? Nein, so einfach ist es nicht. Dieser Raum ist kein Lagerraum. Auch der Brandschutzprüfer fordert trotz Rauchmelder die Brandlast- und damit Rauchfreiheit für diesen Rettungsweg.
Was fällt Ihnen zu Ihrem Schulgebäude ein? Beginnen Sie gleich heute Ihre „Brandlastfallen“ abzustellen und Ihre Schule ein wenig sicherer zu machen.
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