Auslösung von Feststellanlagen durch automatische Brandmeldeanlagen. Ist das zulässig?

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.

Architekten fallen regelmäßig in Ohnmacht und Architektinnen tun das auch, wenn ich neben dem Rauchmelder für die Brandmeldeanlage auch noch den Deckenmelder für die Feststellanlage plaziere. „Meine Decke!!!“, rufen Sie dann aus.

Aber erst einmal geben mir die Vorschriften recht. Grundsätzlich ist diese getrennte Anordnung so gefordert. Aber natürlich finde ich das gestaltungstechnisch auch etwas seltsam und verbesserungswürdig. Kann man das nicht ändern? Doch, ich kann das ändern. Automatische Brandmeldeanlagen dürfen für die Auslösung von Feststellanlagen verwendet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Brandmelder, die der Überwachung von Abschlüssen dienen, müssen so in Meldergruppen zusammengefasst werden, daß bei Alarm- oder Störungsmeldung an der Brandmelderzentrale eine Unterscheidung zwischen Brandmeldern der Feststellanlage und anderen Brandmeldern möglich ist.

2. Brandmelder von Feststellanlagen dürfen keine weiterleitenden Alarmierungseinrichtungen (z. B. Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen) ansteuern.

3. Die Anzeigeeinrichtungen von Auslösevorrichtungen an der Brandmeldezentrale müssen DIN 14675 entsprechen.

4. Die Feststelleinrichtungen dürfen nicht durch die Energieversorgung der Brandmeldeanlage gespeist werden. Sie müssen eine eigene Energieversorgung besitzen.

5. Die Feststellvorrichtungen müssen an der Auslösevorrichtung der Brandmeldeanlage ausgelöst werden (Taster, Schalter).

Eine Ansteuerung der Feststellvorrichtungen durch andere Brandmelder oder Brandmeldegruppen ist zusätzlich möglich.

Sie verstehen immer noch Bahnhof? O.K.

Also: Brandmeldeanlagen dürfen Feststellanlagen auslösen. Die Antwort auf Detailfragen erhalten Sie mit meiner Elektroplanung….

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