Am Montag und Dienstag war ich bei einem Seminar zum Brandschutz, insbesondere zur Auslegung und Projektierung von Brandmeldeanlagen. Als die Handmelder besprochen wurden, musste ich wieder an meinen Artikel vom 26. Oktober zu ballwurfsicheren Handmeldern denken.
Welche Forderungen bestehen:
- Er muss in 1,40m Höhe angebracht werden. (Fordert der Brandschutz!)
- Er muss in 0,80m Höhe angebracht werden . (Behindertengerechte Höhe!)
- Die Abdeckscheibe darf nicht aus Glas sein. (Unfallgefahr!)
- Der Handmelder muss leicht zugänglich sein. (Brandschutz + Arbeitsschutz!)
- Der Handmelder muss ballwurfsicher sein. (Unfallschutz!)
- Er muss von allen Seiten sichtbar sein und darf deshalb nicht unter Putz installiert werden. (Brandschutz!)
Fällt Ihnen noch mehr dazu ein? Mir erst einmal nicht.
Diese 6 Forderungen kann man nicht alle einhalten. Sie widersprechen sich teilweise vollkommen.
Wie habe ich mich in diesem konkreten Fall entschieden?
Punkt 1 habe ich nicht eingehalten, weil ich Punkt 2 den Vorzug gegeben habe. Behinderte sollen mit Leichtigkeit im Gefahrfall diesen Melder auslösen können.
Die Abdeckscheibe ist zwar aus Glas, aber Sie wird durch eine Plexiglasscheibe ballwurfsicher vor der Zerstörung geschützt. Ist der Handmelder damit noch leicht zugänglich? Die Feuerwehr Dresden meint: Ja!
Mit der Installation innerhalb der Prallwand kann der Handmelder nicht mehr von allen Seiten eingesehen werden. Aber die Fluchttür neben der er sich befindet, ist von überall sichtbar. Eine Einzelbatterieleuchte über der Tür sorgt auch bei Stromausfall für eine sichere Fluchtmöglichkeit. Auch zu dieser Lösung sagte die Dresdner Feuerwehr: Ja!
Wissen Sie jetzt, warum Sie einen Elektroplaner brauchen? Genau: Damit er solch ein komplexe Frage veranwortungsbewusst, fachlich korrekt und in Absprache mit Feuerwehr, Bauaufsichtsamt, Unfallkasse etc. klärt.