30% Förderung von LED-Leuchten

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.

Die Kommunalrichtlinie vom vorrigen Jahr gilt auch für dieses Jahr. Deshalb fördert das Bundesministerium für Umwelt wieder die Sanierung von Beleuchtungsanlagen mit LED-Leuchten und der entsprechenden Steuerungstechnik. Antragsberechtigte sind Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, kulturelle Einrichtungen und Sportvereine.

Die Förderquote für die Innenbeleuchtung beträgt 30%, für Kindertagesstätten sogar 40%.  Das Projekt muss mindestens eine Projektgröße von 16.667 Euro (bei 30% Förderquote) oder 12.500 Euro (bei 40% Förderquote)haben. Sie können aber auch verschiedene Projekte zusammenrechnen und die Investitionskosten entsprechend kumulieren.

Den Antrag für die Förderung können Sie natürlich selbst beim Projektträger stellen.  Aber lohnt das sich das für Sie wirklich? Ist es für Sie nicht doch besser, einen Elektroplaner zu beauftragen?

Die Abfragen im Förderformular sind sehr umfangreich und sehr fachspezifisch. Zuerst ist es notwendig, dass Sie die vorhandene Beleuchtungsanlage
aufnehmen und dokumentieren. Sie müssen den Leuchtentyp angeben, den Typ des Vorschaltgerätes der Leuchten und die Anzahl der vorhandenen Leuchten.

Dann müssen Sie die Beleuchtungsberechnung mit den neuen LED-Leuchten vornehmen und zum Vergleich mit der Altanlage wieder die Leuchten pro Raum ermitteln.  Wollen Sie das wirklich selbst erledigen? Können Sie das?

Nur die Leuchten allein reichen für die optimale Beleuchtungsanlage selten aus. Als nächstes müssen Sie deshalb die Betriebsstundenreduzierung mit einer Tageslichtsteuerung der Beleuchtung, einer Präsenzsteuerung und eine Zeitsteuerung betrachten.  Haben Sie sich schon damit beschäftigt?

Bei der Beurteilung der Investitionskosten müssen Sie sicher sein, bei der Einschätzung von Preisen für die Leuchten und die Beleuchtungsteuerung.
Können Sie auf gutes Zahlenmaterial und entsprechende Erfahrungswerte zurückgreifen?

Ich kenne zwar die wenigsten von Ihnen, aber ich glaube, die meisten von Ihnen sind mit den o. g. Aufgaben überfordert.  Denn das ist nämlich auch noch nicht alles, was Sie beim Förderantrag beachten müssen.

Ich hoffe ich habe Sie davon überzeugt, dass Sie für die Erstellung des Förderantrages einen Elektroplaner benötigen. Wählen Sie die 0351 6410123 und rufen Sie mich an! Ich helfe Ihnen.

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