30% Förderung für LED-Leuchten bei Sanierungsprojekten in Kommunen

Freundlich. Verständlich. Verlässlich.
LED-Wannleuchte für Flure und Treppenhäuser in öffentlichen Gebäuden

Die neue Kommunalrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin können Sie lesen, dass das Bundesministerium für Umwelt nach 2013 und 2014 auch 2015 wieder die Sanierung von Beleuchtungsanlagen in Kommunen mit LED-Leuchten und der entsprechenden Steuerungstechnik fördert. Antragsberechtigte sind Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen.

Nachdem die Förderquote von 40% (2013) auf 30% (2014) gesunken war, bleibt Sie für 2015 stabil bei 30%. Da die neue Kommunalrichtlinie 2 Jahre gilt, beträgt die Förderquote dann auch 2016 30%. Sie haben also 2 Jahre Planungssicherheit für Ihre Projekte.

Das Projekt muss mindestens eine Investitionssumme von 16.667 EUR haben. Sie können aber auch verschiedene Projekte zusammenrechnen und die Investitionskosten entsprechend kumulieren.
Förderanträge können vom 1. Januar 2015 bis 31. März beim Projektträger eingereicht werden.

Die Förderanträge können Sie natürlich selbst einreichen, allerdings sind die geforderten Angaben ziemlich umfangreich und erfordern eine Menge Detailwissen über Beleuchtungsplanung und die entsprechende Wirtschaftlichkeitsnachweise. Sie sind als wirklich gut beraten, wenn Sie einen Elektroplaner mit der Bearbeitung des Förderantrages beauftragen 😉 ….

Ich habe im 2013 zwei Projekte für die Landeshauptstadt Dresden bearbeitet und bin selbst ganz schön ins Schwitzen gekommen, so umfangreich sind die geforderten Nachweise. Die Angaben konnte man online eingeben. Allerdings war der Server an den letzten Tagen vor dem Ende der Antragsfrist so überlastet, dass ich fast 10!!! Stunden für die abschließende Antragsbearbeitung gebraucht habe.

Haben Sie ein Projekt, das für die Förderung in Frage kommt? Rufen Sie mich unter 0351 6410123 an. Ich helfe Ihnen.

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